Ausländische Staatsangehörige mit einer B- und C-Bewilligung, wie kann man Wohn- oder Gewerbeimmobilien kaufen?
Der Verkauf von Wohnimmobilien in der Schweiz wird durch das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland (LFAIE) geregelt, besser bekannt unter dem Namen Lex Friedrich oder Lex Koller, gegründet 1983.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung vom Typ B oder einer Niederlassungsbewilligung vom Typ C sind: eine ausgezeichnete Nachricht, Sie sind vom Verbot des Verkaufs von Immobilien (als Hauptwohnsitz) an Ausländer nicht betroffen.
Dennoch ist es gut zu wissen, dass Ausländer, die nicht im Besitz der oben genannten Genehmigungen sind, immer noch ein zweites Haus auf dem Territorium kaufen können, obwohl die Weber-Initiative (die darauf abzielt, den Bau von Zweitwohnungen in Ferienorten und in den Bergen zu begrenzen) diese Möglichkeit eingeschränkt hat. Einige Regionen, wie z.B. Montreux und seine Riviera, bleiben dennoch sehr attraktiv für Ausländer, die einen Zweit- oder Hauptwohnsitz suchen. Cardis Sotheby's International Realty bietet eine Liste ideal gelegener Immobilien, und unsere Makler stehen Ihnen bei der Suche zur Verfügung.
Wenn Sie Geschäftsräume für Ihre Büros oder Unternehmen suchen, bietet die Gesetzgebung noch mehr Möglichkeiten für gewerbliche Immobilien (ohne Wohnanteil) ohne Erwerbsbeschränkungen für Ausländer. Diese Öffnung hat den Bau von Verwaltungsgebäuden in den letzten Jahren stark stimuliert und macht die Schweiz noch attraktiver. Wenn Sie auf der Suche nach Geschäftsräumen für Ihre Büros oder andere Aktivitäten sind, konsultieren Sie unsere Liste der Gewerbeimmobilien auf unserer Website.